Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Das Halten von Unternehmensbeteiligungen, Unternehmenskäufe und -verkäufe, Unternehmensgründungen und -restrukturierungen sowie die Gestaltung von Unternehmensnachfolgen und Unternehmensfinanzierungen, soweit hierfür keine Genehmigung erforderlich ist.