Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen zu Zahlungsabwicklungen, insbesondere bei Plattform- und Marktplatzkonstruktionen. Die Gesellschaft kann in diesem Zusammenhang auch Kontakt zu Zahlungsdienstleistern herstellen und den Abschluss von Zahlungsdiensteverträgen mit diesen vermitteln. Die Erbringung von technischen Infrastrukturdienstleistungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 9 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes im Zusammenhang mit der Abwicklung von Zahlungsvorgängen und der elektronischen Übermittlung von Informationen aller Art, einschließlich der Erfassung, Bearbeitung und Übermittlung zahlungsverkehrsbezogener Daten, jeweils mit der Maßgabe, dass die Gesellschaft zu keiner Zeit in den Besitz fremder Geldbeträge gelangt sowie keine Zahlungsauslösedienste oder Kontoinformationsdienste erbringt.