Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Hat die Gesellschaft genau zwei Geschäftsführer, so wird die Gesellschaft durch beide Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit zwei Prokuristen gesetzlich vertreten. Hat sie mindestens drei Geschäftsführer, so wird die Gesellschaft durch drei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit zwei Prokuristen gesetzlich vertreten.