Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Vermarktung eines Onlinedienstes und sonstige internetbasierte Dienstleistungen sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Pflegekosmetik, dekorativer Kosmetik, Nahrungsergänzungsmitteln und Diätprodukten, für die keine Genehmigung benötigt wird, sowie die Vermarktung und Umsetzung von Dienstleistungen für die professionelle Gesundheits-, Wellness- und Beautybranche.