Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Planung, Organisation und Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen aller Art und auch im Auftrag Dritter sowie der Betrieb von Gaststätten und Tanzlokalen und die Vermittlung von Künstlern.