Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Verwaltung und Betrieb von Immobilienbesitz, wie z.B. Hochhäusern, Ein- und Mehrfamilienhäusern, bzw. auch Eigentumswohnungen, bzw. der Betrieb von Mietshausverwaltungen. Ein weiterer Geschäftsgegenstand sind die Planung und Entwicklung und der Bau von Immobilien zum Zwecke der Vermietung. Die dafür notwendigen Bauarbeiten werden ausschließlich von Subunternehmen ausgeführt. Tätigkeiten, die einer gesonderten Erlaubnispflicht nach § 34 c GewO unterliegen, werden nicht ausgeführt. Ferner der Kraftfahrzeughandel.