Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, Erbbaurechten sowie der Erwerb und die Verwaltung von Vermögensanlagen.