Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist ein alleiniger Gesellschafter gleichzeitig Geschäftsführer, so ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Das Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere das Erwerben, Halten, Verwalten und Veräussern von Beteiligungen an Unternehmen oder anderen Vermögensgegenständen auf eigene Rechnung, nicht für fremde Dritte.