Ist nur ein Direktor bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Direktoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Direktoren gemeinsam vertreten.
Unternehmensberatung, insbesondere im Bereich der Firmengründungen und Firmenführung in Deutschland und im Ausland, sowie Erschließung ausländischer Märkte, Optimierung der Geschäftsprozesse und sonstige Beratungsdienstleistungen, die damit im Zusammenhang stehen.