Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten sowie die Veräußerung eigenen Vermögens, insbesondere in der Form der Beteiligung an anderen Gesellschaften, sowie die Erbringung von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen.