Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen zur Nutzung von Flächen zur Aufstellung und zum Betreiben von Mobilfunkmasten, Windrädern, Solarpaneelen, Ladesäulen u.ä., Tätigkeiten nach § 4 Nrn. 3 und 4 StBerG, die Unternehmensberatung, die Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen und die Verwaltung von eigenen und fremden Immobilien.