Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO, insbesondere a) Betriebswirtschaftliche Beratung, b) M&A bezogene Transaktionsberatung, c) Unternehmensbewertungen und Corporate Finance, d) Sanierungsberatung und Corporate Recovery. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.