| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO, die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 13 AO, die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Sinne des § 52 Abs.2 Nr. 24 AO sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr.25 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die folgenden Maßnahmen: - Förderung der Jugend- und Altenhilfe wird u. o. verwirklicht durch eine Zusammenarbeit mit der Stadt Düsseldorf, dem Seniorenrat, den Schulen, dem Arbeitskreis Einsamkeit und weiteren steuerbegünstigten gemeinnützigen Organisationen durch die Organisation von grundsätzlich kostenfreien Treffen und Impulsen in Seniorenzentren, Spaziergängen mit Senioren, Impulsen für Kinder, Jugendliche und Schulklassen mit Unterstützung und Ausbau von ehrenamtlichen Helfern. - Förderung von Kunst und Kultur wird u.a. verwirklicht durch Veranstaltungen, Seminare, Workshops, Filmvorführungen rund um interdisziplinären Gedankenaustausch, insbesondere zwischen Kunst, Kultur, Wissenschaft und Zivilgesellschaft (Künstler, Politiker, Wissenschaftler) mit Hilfe und Ausbau von ehrenamtlichen Helfern. - Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens wird verwirklicht in Zusammenarbeit mit der Stadt Düsseldorf, dem Seniorenrat und weiteren steuerbegünstigten gemeinnützigen Organisationen durch grundsätzlich kostenlose Aktionen, Veranstaltungen, Organisation, Unterstützung für Bürgerfeste, Seminare, Workshops und Austausch rund um die Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen und Immigranten mit Unterstützung und Ausbau von ehrenamtlichen Helfern. - Förderung der Kooperation und des Austauschs zwischen Bürgern, Organisationen und Initiativen, die zur Bildung, zum Brückenbauen zwischen Kulturen, Notionen, Religionen, Kunst und Wirtschaft innerhalb unserer Gesellschaft beitragen. Dies wird insbesondere durch die Organisation von breitenwirksamen Veranstaltungen und Kampagnen in den Bereichen, die gegen soziale Einsamkeit und Spaltung beitragen, Integration unterstützen, sozialkulturell Einfluss nehmen können und zu Verständigung und zum Brückenbauen zwischen Generationen, Schichten und Herkunft beitragen. Dies mit Hilfe und Ausbau von ehrenamtlichen Helfern. - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, der Bildung und Information von Bürgern im Rahmen von öffentlichen, sozialkulturellen Aktivitäten, die zu Dialogkultur, Toleranz, Verständnis und Offenheit beitragen. Beispielhaft sind hier grundsätzlich kostenfreie Aktionen in den Düsseldorfer Stadtteilen, Institutionen sowie am Rheinufer in Kooperation mit der Stadt Düsseldorf und weiteren steuerbegünstigten gemeinnützigen Organisationen mit Unterstützung und Ausbau von ehrenamtlichen Helfern. - Förderung der demokratischen Bildung durch grundsätzlich kostenfreie Projekte, Veranstaltungen und Bildungsangebote, die Kenntnisse über demokratische Werte, Menschenrechte und gesellschaftliche Mitverantwortung vermitteln. Dies umfasst insbesondere Workshops, Diskussionsforen, Ausstellungen, Bildungs- und Informationsveranstaltungen sowie digitale Formate sowie Kooperation mit Schulen, Hochschulen, außerschulischen Bildungsträgern und anderen gemeinnützigen Einrichtungen zur Entwicklung und Durchführung von Programmen, die politische und demokratische Bildung fördern. Die oben beschriebenen Maßnahmen sind insbesondere auf die Unterstützung von sozial isolierten oder benachteiligten Bürgern (z.B. Obdachlose, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Flüchtlinge, Alleinerziehende und vereinsamte Senioren) sowie zur Förderung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet. Der Zweck der Gesellschaft kann auch verwirklicht werden durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr.25 AO. |