Die Geschäftsführer sind stets berechtigt, die Gesellschaft einzeln zu vertreten, auch wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind. Die Geschäftsführer sind stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Service-Dienstleistungen im Bereich des Eventmanagements, insbesondere die Organisation, Planung und Durchführung von Veranstaltungen. Handel mit Waren aller Art, insbesondere IT-Hardware sowie die Reparatur, Betrieb und Serviceleistungen von und an IT-Hardware. Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere an Hard- und Software Produkten. Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung und Vermietung von Patenten, Marken und immateriellen Wirtschaftsgütern.