Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Das Betreiben eines Bauunternehmens, die Projektierung und Durchführung von Baumaßnahmen aller Art, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen und für eigene/oder fremde Rechnung, die wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer sowie alle sonstigen Geschäfte zur Vermarktung, Projektsteuerung bzw. Überwachung, wie die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume.