Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Erbringung ärztlicher und nichtärztlicher Tätigkeiten auf dem Gebiet der ambulanten, privatärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung im gesetzlich zugelassenen Umfang, insbesondere im Rahmen der Zulassung Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V.