Handelsregister B des Amtsgerichts Düsseldorf
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 93422
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
ITW ShineMark GmbH
b)
Düsseldorf
Geschäftsanschrift:
Prinzenallee 5, 40549 Düsseldorf
c)
Der Erwerb, die Herstellung, der Vertrieb
und die Wartung von Gegenständen und
Komponenten zur Herstellung von
gedruckten Schaltplatinen, hybriden
Schaltkreisen und verwandten Produkten,
zur Bearbeitung von Wafern sowie zur
Verarbeitung von Halbleiterschaltkreisen,
insbesondere das Bedrucken der
Schaltplatinen nach der "Speedline-
Technik".
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Ehmans, Thomas, Willich, *XX.XX.1967
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura:
Lentzen, Wolfgang, Rödermark, *XX.XX.1963
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.08.1990, später geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2021 hat die
Sitzverlegung von Dreieich (bisher Amtsgericht Offenbach am
Main HRB 34061) nach Düsseldorf und die entsprechende
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2
beschlossen, ferner eine Änderung in § 1 Abs. 1 und damit
der Firma (bisher "Speedline Technologies GmbH").
a)
06.05.2021
Pollmächer
Abruf vom 09.03.2024