Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Das Einlagern von Akten und Unternehmensunterlagen und dem damit verbundenen Service für Unternehmen. Zum Einlagern zählen klassischerweise das physische Einlagern von Akten und Unterlagen im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie die Digitalisierung von Akten und Unterlagen. Ferner können Beteiligungen an weiteren Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht gehalten werden.