Die Gesellschaft wird durch den Vorstand gemeinschaftlich oder vom Vorstandsvorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder dem Geschäftsführer vertreten. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung.
einzelvertretungsberechtigt für die Geschäfte der Zweigniederlassung und befugt, im Namen der Zweigniederlassung mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: Der Betrieb und die Entwicklung von IT und Internet Dienstleistungen und Beratung, der Besitz und die Verwaltung von Tochtergesellschaften in diesem Bereich und sämtliche damit vereinbaren Geschäfte.