| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (nachfolgend die "AO"). (2) Zweck der Gesellschaft ist: a) die Förderung - von Wissenschaft und Forschung, insbesondere auf den Gebieten der Medizin und des Natur- und Umweltschutzes, - von Bildung und Erziehung, insbesondere die Fort- und Weiterbildung auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes, - der Kinder- und Jugendhilfe, - von Kunst und Kultur, insbesondere die Unterstützung von Künstlern und Ermöglichung von Ausstellungen einschließlich der dazugehörigen Dokumentation und Kataloge, - der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe, insbesondere Förderung internationaler Beziehungen in Naturschutz und Ökologie, - des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, insbesondere des Schutzes der biologischen Vielfalt und Erhaltung natur- und sozialverträglicher Strukturen des Wohnens und Arbeitens in Stadt und Land, - des Schutzes der Menschenrechte, insbesondere der Einhaltung der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" vom 10. Dezember 1948 in ihrer jeweiligen Fassung und anderer internationaler Menschenrechtsabkommen, - der Gerda Henkel Stiftung Düsseldorf, solange diese als gemeinnützig anerkannt ist, bzgl. aller Stiftungszwecke dieser Stiftung, - der Moving Child gGmbH, München, solange diese als gemeinnützig anerkannt ist, bzgl. aller Satzungszwecke dieser Körperschaft. b) die selbstlose Unterstützung - von bedürftigen Personen und Familien, die aufgrund von außergewöhnlichen Not- und Katastrophenfällen in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, - von gemeinnützigen Einrichtungen, die den oben genannten Personen Hilfe und Unterstützung gewähren, - hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher im Inland und, soweit dies mit der AO vereinbar ist, auch im Ausland. |