Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Tätigkeiten im Bereich der Agenturdienstleistungen und elektronischen Finanzdienstleistungen solange diese nicht unter § 32 KWG fallen. Hierzu arbeitet die Gesellschaft insbesondere mit Persönlichkeiten und Anbietern aus der Finanz-, Medien- und Spielebranche zusammen und vermarktet diese über ihre eigenen Kanäle und auf (inter-)nationalen Veranstaltungen mit ihren eigenen Produkten.