| Gegenstand | a. Planung, Errichtung, Erwerb, Betrieb und Veräußerung von Energieprojekten, insbesondere Energieerzeugungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte und hiermit verbundene Dienstleistungen; b. Beschaffung und Vermarktung, Vertrieb und Handel von Energien, Energieträgern, sonstigen Medien und Herstellung, Anschaffung sowie Vorhaltung der diesen Zwecken dienenden Anlagen sowie verbundene Dienstleistungen, Leistungen, die notwendig sein können, um die vorgenannten Aktivitäten zu erbringen, z. B. Ingenieurdienstleistungen bei der Herstellung von Anlagen sowie die Reststoffverwertung. |