Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen, insbesondere in der Krise, die Erstellung von Fortbestehensprognosen und Sanierungsgutachten, sowie die Beratung von Unternehmen in Eigenverwaltungsverfahren gemäß §§ 270 ff. InsO.