| Gegenstand | - Die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, - die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, - die Förderung von Kunst und Kultur. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch: - den Bau und die Renovierung von Schulen, Häusern, Straßenkinderzentren, Kindergärten, Waisenhäusern und medizinischen Einrichtungen, - den Bau und die Renovierung sanitärer Anlagen sowie die Verbesserung des Wasser- zugangs, - Verbesserung der medizinischen Versorgung und Unterstützung von erkrankten Kindern und Jugendlichen, - Unterstützung bedürftiger und schutzloser Familien von Hurrikan- und Tsunamiopfern durch die Verbesserung des Zugangs zu Lebensmitteln und der medizinischen Versorgung sowie die Unterstützung von Gemeinden beim Wiederaufbau; - die medizinische Unterstützung, die psychosoziale Rehabilitation und die wirtschaftliche Reintegration von Minen- und Kriegsopfern, Schmerzpatienten und benachteiligten Gruppen sowie die soziale Integration von Angehörigen unterschiedlicher Religionen, Ethnien, geschlechtlichen Lebenswelten und/oder sozialen Milieus; - die Verbesserung der vorschulischen Entwicklung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen sowie die Unterstützung von Straßenkindern, Kindern aus Problemfamilien und benachteiligten Jugendlichen; - die Unterstützung von Hilfsprojekten zur Verbesserung der Lebenssituation für arme Kinder sowie Projekte zur Aufklärung von Kinderehen und Kinderschwangerschaften, - Durchführung von Projekten zur Kriegsprävention (Friedensprojekte); - die Förderung des kulturellen Austausches zwischen inländischen Künstlern und Künstlern an Orten, in denen die Gesellschaft ihr gemeinnütziges Engagement entfaltet; - die Förderung von Restaurierungsmaßnahmen für bedeutende Kunstwerke, die ohne diese Förderung in ihrem Bestand gefährdet werden. |