Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen nach § 181 BGB befreit.
Der Verkauf und Vertrieb von Rohrverbindungen, Druckbehältern, Tankanlagen sowie Bauteilen aller Art aus Stahl und/oder Spezialmetallen für die Mineralöl- und die chemische Industrie.