Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Bewirtschaftung (Hausverwaltung und Verwaltung nach WEG) und die Vermietung, sowie das Erbringen von Dienstleistungen. Tätigkeiten nach 34c GewO sind nach Erlaubnis der zuständigen Behörde nicht ausgeschlossen.