Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die Beteiligung an Unternehmen im In- und Ausland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie die Erbringung von Service- und Beratungsleistungen.