Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte.