Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungsleistungen jeder Art, insbesondere (aber nicht hierauf beschränkt) im Unternehmensberatungsbereich sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere Anlageberatung, Rechtsberatung, Steuerberatung sowie Tätigkeiten nach § 34 c GewO, werden nicht ausgeübt.