Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist bei der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern in Tochtergesellschaften der Gesellschaft stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Das Erwerben, Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere Anteilen an Gesellschaften sowie die Erbringung hiermit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen für konzernangehörige Unternehmen; erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach Kreditwesengesetz, werden nicht ausgeübt.