| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Gesellschaftsvertrag vom 18.02.2019 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr insbesondere die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München HRB 247049) nach Düsseldorf sowie die Änderung der Firma (bisher "Blitz 19-63 GmbH") und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011) |
| Text | Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.11.2024 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.11.2024 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.11.2024 mit der Show MEP Verwaltungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 86604) verschmolzen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011) |
| Text | Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.11.2024 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.11.2024 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.11.2024 mit der Show Management Investor Beteiligungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 86458) verschmolzen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011) |
| Text | Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsplans vom 26.02.2025 über die grenzüberschreitende Verschmelzung durch Aufnahme mit der SHOW TopCo S.C.A. (société en commandite par actions - Kommanditgesellschaft auf Aktien nach luxemburgischem Recht) mit Sitz in Luxemburg/Großherzogtum Luxemburg (eingetragen im Registre de commerce et des sociétés unter B232080) verschmolzen. Die Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Verschmelzung durch Aufnahme nach deutschem Recht liegen vor. Alle erforderlichen Verfahren und Formalitäten sind nach deutschem Recht erledigt. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, wirksam. |
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