Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Halten, Vermieten, Verpachten, Entwickeln, Teilen, Aufwerten, Sanieren, Neubauen, Verwalten und Veräußern von bebautem und nicht bebautem Grundbesitz, soweit es hierfür von Rechts wegen keiner gesonderten Erlaubnis bedarf.