Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der An- und Verkauf und die Verwaltung von Wohnimmobilien, soweit nicht eine Erlaubnis- und/oder Genehmigungspflicht besteht sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin.