Handelsregister B des Amtsgerichts Düsseldorf
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 84370
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Düsseldorfer Schlüsseldienst Költerhoff
GmbH
b)
Düsseldorf
Geschäftsanschrift:
Friedrich-Ebert-Straße 17, 40210
Düsseldorf
c)
Der Handel von mechanischer sowie
elektronischer Schließ- und
Sicherheitstechnik sowie das Erbringen von
Schlüsseldienstleistungen aller Art.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Hopf, Hartmut, Düsseldorf, *XX.XX.1983
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2018
b)
Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem
Einzelkaufmann Hopf, Hartmut, Düsseldorf, *XX.XX.1983 unter
der Firma Düsseldorfer Schlüsseldienst Kurt Költerhoff
Inhaber Hartmut Hopf e.K. in Düsseldorf (Amtsgericht
Düsseldorf HRA 5035) betriebenen Unternehmens nach
Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 14.08.2018.
Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf
dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
a)
22.08.2018
Sönnichsen
2
b)
Die Ausgliederung ist auf dem Registerblatt des
übertragenden Rechtsträgers am 22.08.2018 eingetragen
worden.
a)
29.08.2018
Schäfer
Abruf vom 05.03.2024