| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und mittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51ff. AO). Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Konzeption, Organisation und Durchführung von Kulturprojekten in den Bereichen Bildende Kunst, Musik und Theater, b) die Entwicklung und Durchführung von Veranstaltungen, Workshops und Bildungsangeboten im Bereich der kulturellen und politischen Bildung, c) die Förderung des Breitensports, insbesondere durch Projekte an der Schnittstelle mit Kunst, Kultur und Gesellschaft, durch sportkulturelle Initiativen, d) die Förderung des gesellschaftlichen, interkulturellen und generationsübergreifenden Dialogs durch partizipative Formate wie Diskussionen, Ausstellungen, Lesungen, Performances und ähnliche Aktivitäten, e) die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen, kulturellen und bildungspolitischen Akteuren. |