einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: Die Ausübung der Aktivität eines Generalunternehmers in Frankreich und im Ausland: Diese Aktivität besteht darin, eine Reihe von Studien und Arbeiten für die Errichtung eines Gebäudes durchzuführen und dem Bauträger eine Garantie hinsichtlich Preis, Frist und Qualität der Leistung zu bieten.