Handelsregister B des Amtsgerichts Düsseldorf
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 3
HRB 82872
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Paul Bertz 22 Immobilien GmbH
b)
Düsseldorf
Geschäftsanschrift:
Emil-Barth-Straße 21, 40595 Düsseldorf
c)
Kauf, Sanierung und
Verwaltung/Vermietung von Grundstücken
mit Gebäuden sowie An- und Vermietung
von Ladenlokalen/Gewerbeeinheiten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Faßbach, Axel Karl Hugo, Freiburg, *XX.XX.1950
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.11.2011
Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2018 hat die
Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit
ihr die Sitzverlegung von Köditz (bisher Amtsgericht Hof, HRB
4934) nach Düsseldorf sowie in § 1 Abs. 1 und damit der
Firma (vormals: Hallo Pizza Immobilien GmbH) beschlossen.
Ferner wurde die redaktionelle Änderung in § 3
(Stammkapital) beschlossen.
a)
27.02.2018
Schäfer
2
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2020 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 Abs. 1
(Geschäftsjahr) beschlossen.
a)
04.08.2020
Pollmächer
3
a)
Fördergesellschaft der Axel und Dietmar
Fassbach-Stiftung mbH
c)
Zweck der Gesellschaft ist
a) die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe,
b) die Förderung des Wohlfahrtswesens
und
c) die Förderung der Religion.
Die Zwecke werden insbesondere
verwirklicht durch
zu a) die Vergabe von Stipendien an
Auszubildende/Studierende im Bereich der
Gastronomie/des Hotelgewerbes. Die
Zwecke werden durch eine Kooperation mit
einem geeigneten Partner, insbesondere
dem Deutscher Hotel- und
Gaststättenverband e.V. (DEHOGA
Bundesverband, Berlin) verwirklicht. Der
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2023 mit
Änderung vom 11.12.2023 hat die Neufassung des
Gesellschaftsvertrages und mit ihr insbesondere die Änderung
der Firma und desUnternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
15.12.2023
Braun
Abruf vom 05.03.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Düsseldorf
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 2 von 3
HRB 82872
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Kooperationspartner ist als Hilfsperson im
Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2
Abgabenordnung (AO) tätig. Das Nähere
regelt ein schriftlicher Vertrag und eine
abgestimmte Förderrichtlinie.
zu b) die Unterstützung hilfsbedürftiger
Frauen mit Gewalterfahrung im Rahmen
einer Kooperation mit dem Diakonie
Düsseldorf - Gemeindedienst der
evangelischen Kirchengemeinden in
Düsseldorf e.V. Im Rahmen der
Kooperation erfolgt die Förderung durch
eine antragsgebundene Mittelweitergabe
gemäß § 58 Nr. 1 AO an den Diakonie
Düsseldorf - Gemeindedienst der
evangelischen Kirchengemeinden in
Düsseldorf e.V. (VR 3373, Amtsgericht
Düsseldorf) zur unmittelbaren
Unterstützung der hilfsbedürftigen Frauen.
Der Diakonie Düsseldorf e. V. kann dazu
Anträge an die Stiftung stellen, die im
Einzelfall geprüft und genehmigt werden.
Außerdem kann die Stiftung diese Zwecke
auch unmittelbar durch die Bereitstellung
von vergünstigtem Wohnraum für die o. g.
hilfsbedürftigen Personen verwirklichen.
zu c) die Unterstützung des Deutschen
Evangelischen Kirchentages durch
entsprechende Mittelbeschaffung und
Mittelweitergabe gemäß § 58 Nr. 1 AO an
den Verein zur Förderung des Deutschen
Evangelischen Kirchentages e.V. (VR 449,
Amtsgericht Fulda) bzw. dessen
Rechtsnachfolger für die Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke. Die Förderung
dieses Zwecks soll nur in kleinerem
Umfang und in der Regel alle drei Jahre
erfolgen.
Diese Zwecke sollen durch die Beschaffung
Abruf vom 05.03.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Düsseldorf
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 3 von 3
HRB 82872
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
und Zuwendung von Mitteln im Sinne des §
58 Nr.1 AO für bzw. an die Axel und
Dietmar Fassbach-Stiftung zur Förderung
gemeinnütziger Zwecke verwirklicht
werden.
Die Gesellschaft soll alle Geschäfte
eingehen, die zur Erreichung oder
Förderung des Gesellschaftszwecks
unmittelbar dienlich sind. Die Gesellschaft
ist berechtigt, andere Unternehmen gleicher
und verwandter Art zu erwerben und sich
an solchen Unternehmen zu beteiligen
sowie alle Geschäfte und Maßnahmen
auszuführen, die den Gesellschaftszweck
unmittelbar oder mittelbar zu fördern
geeignet sind.
Die Gesellschaft steht auf dem Boden der
freiheitlichen demokratischen
Grundordnung des Grundgesetzes für die
Bundesrepublik Deutschland. Sie ist
überparteilich und überkonfessionell und
vertritt den Grundsatz weltanschaulicher
und religiöser Toleranz. Rassistische,
fremdenfeindliche und
menschenrechtswidrige Auffassungen sind
mit dem Grundsatz der Gesellschaft
unvereinbar.
Abruf vom 05.03.2024