Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungsleistungen jeder Art, insbesondere (aber nicht hierauf beschränkt) im Unternehmensberatungsbereich sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens in Anlagen jeder Art. Ferner die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere Anlagenberatung, Rechtsberatung, Steuerberatung sowie Tätigkeiten nach § 34c GewO, werden nicht ausgeübt.