Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer haben die Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Das Anbieten jeglicher Formen des drittbezogenen Personaleinsatzes, insbesondere als gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung und in Form von Werkverträgen, Interims-Management, Halten und Verwalten von Beteiligungen und die Erbringung von Dienstleistungen sonstiger Art im Zusammenhang mit drittbezogenem Personaleinsatz sowie dem Import und Export von Gütern, insbesondere in den Bereichen Metallverarbeitung und Chemie und der Unternehmensberatung (Gesellschaftszweck).