Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Der Betrieb von Internetportalen, insbesondere auf dem Gebiet des Skitourismus, Handel mit Sportbekleidung bzw. Sportartikeln sowie Merchandise Artikel aller Art und die Erbringung von dazugehörigen Dienstleistungen.