Der Vorstand vertritt die Gesellschaft. Die Vertretungsbefugnis steht auch zwei gemeinsam handelnden Vorstandsmitgliedern zu sowie - falls bestellt - dem Generaldirektor alleine.
vertretungsberechtigt für die Geschäfte der Zweigniederlassung gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen oder einem weiteren Hauptbevollmächtigten.
vertretungsberechtigt für die Geschäfte der Zweigniederlassung gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen oder einem weiteren ständigen Zweigniederlassungsvertreter.