Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien. Ausgenommen sind alle Tätigkeiten, die unter § 34c GewO fallen.