| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke'' 'der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Volks- und Berufsbildung, sowie der Kunst und Kultur auf den Gebieten der Informationstechnologie, deren Anwendung, Sicherheit, Beherrschbarkeit und gesellschaftlichen Auswirkungen, der Techniken aus Handwerk, Ingenieurwesen und der Künste, deren Anwendung, Geschichte und Weiterentwicklung und des selbständigen und kreativen Umgangs mit Technologien und Techniken im Allgemeinen (§ 52 Absatz 2 der Abgabenordnung). Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: - Bereitstellung einer räumlichen, technischen und personellen Infrastruktur, die die Besucher anregt und befähigt, zum eigenen und gemeinschaftlichen Nutzen Kunst- und Designobjekte, Maschinen, Alltagsgegenstände sowie Mechanik-, Elektronik-, Hardware- und Software- Komponenten selbst zu entwerfen und herzustellen. - Wissensvermittlung in den Bereichen: digitale Eigenproduktion, allgemeine Fertigungsverfahren inklusive der zugehörigen Werkstoffkunde, Selbstbau von Werkzeugmaschinen, Handwerkstechniken, neue Technologien, Computer und neue Medien. - Entwicklung und Forschung im Bereich frei lizenzierter Produktionsmaschinen (Software und Hardware). Veranstaltung von Schulungen und Workshops zur Aus- und Weiterbildung - Durchführung von Konferenzen, Bildungsveranstaltungen und Workshops für Kinder, Jugendliche, Schüler und Erwachsene, - Kooperationen mit Schulen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen. - Veranstaltung von Vorträgen, Workshops, Seminaren und Tagungen zu Themen der o.g. Themenbereiche. - Einbindung künstlerischer Arbeiten zum Bereich Gesellschaft, Kultur, Design, Fertigungs- und Handwerkstechniken, Computer, neue Medien in das Geschäftsleben unter anderem durch Ausstellungen in den Geschäftsräumen. - Vernetzung von bestehenden Gruppen, z.B. User-Groups, Stammtische, Computerclubs, Coworking Spaces, Künstlergruppen etc. - Zusammenarbeit mit Institutionen wie Schulen, Hochschulen, Innungen, Kammern und Stiftungen, die dazu dient, die unter § 2 (1) genannten Zwecke zu erreichen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |