Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Das Tätigwerden als General-Unternehmer, der Bau von Gebäuden, Marketingdienstleistungen und Auftragsbeschaffungen für andere Unternehmen sowie die Erstellung von Projekten als General-Übernehmer.