| Gegenstand | Weltweiter Import und Export von Waren für petrochemische Industrie, chemische Industrie, Metallindustrie, Automobilindustrie, Stahlindustrie, Papierindustrie, Schwerindustrie, Konsumgüterindustrie und pharmazeutische Industrie, Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetik sowie Groß- und Einzelhandel mit solchen Produkten, dies jedoch nur insoweit, als hierfür keine besonderen behördlichen Zulassungen, Erlaubnisse oder Genehmigungen erforderlich sind; Dienstleistungen, insbesondere Ingenieur- und Beratungsdienstleistungen, produktbegleitende/industrienahe Dienstleistungen, Pre-Sales-Services, After-Sales-Services, sofern es hierfür keiner besonderen behördlichen Erlaubnisse oder Genehmigungen bedarf; Schulungen im In- und Ausland durch dafür ausgebildete Fachkräfte, und zwar sowohl durch eigene Angestellte als auch durch adäquate Honorarkräfte; Arbeitnehmerüberlassung zur Unterstützung von Fremdfirmen im Bereich Büro und Technik, vorbehaltlich der hierfür nach AÜG zu erteilenden Erlaubnis. |