Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB, 2. Alternative befreit.
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere im Bereich der Immobilienwirtschaft. Das Unternehmen kann bebaute oder unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben und diese verwalten und einer gewerblichen Vermietung oder Verpachtung zuführen.