Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer einzeln vertreten, wenn er alleiniger Geschäftsführer ist oder die Gesellschafter ihn zur Einzelvertretung ermächtigt haben. Den Geschäftsführern kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.