Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Vermittlung von Darlehen/Finanzierungen insbesondere die Vermittlung von Immobiliendarlehensverträgen. Gegenstand ist weiterhin die Finanzierungsberatung sowie die Vermittlung von Bausparverträgen, Bauspardarlehen sowie die Vermittlung von Leasingfinanzierungen.