Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Die Verwaltung und das Anlegen von eigenem Vermögen im In- und Ausland, insbesondere der branchenübergreifende Erwerb und die Verwaltung von Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen oder auch die komplette Übernahme von Unternehmen sowie die damit verbundene Managementtätigkeit; hinzu kommt das Marketing von Sportlern und Künstlern im In- und Ausland, insbesondere durch Abschluss von Werbeverträgen und Vermarktung ihres Namens und ihrer Rechte oder Ähnlichem.