Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft auch durch einen Geschäftsführer allein vertreten. Jedem Geschäftsführer kann die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) von Kommanditgesellschaften, sowie, soweit erforderlich, die Übernahme der Geschäftsführung bei diesen Gesellschaften.